Abrechnung

Ich habe eine Kassenzulassung für tiefenpsychologisch fundierte sowie analytische Psychotherapie bei Erwachsenen (Einzel- und Gruppentherapie). Gesetzlich Krankenversicherte benötigen für die ersten Gespräche lediglich ihre Chipkarte.

Falls wir im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden bzw. probatorischen Sitzungen zu einer Vereinbarung für eine Psychotherapie kommen, wird zunächst über das Therapieverfahren entschieden. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für Akut-, Kurzzeit- und Langzeittherapien, wobei sich die der Umgang der Stunden, das Setting und die Antragstellung unterscheidet.

Im Fall einer Akuttherapie werden 12 Sitzungen bewilligt, bei einer Kurzzeittherapie gibt es die Möglichkeit, 2 x 12 Stunden zu beantragen (also insg. 24 Stunden, die in der Regel problemlos bewilligt werden).

Für die Langzeittherapie, die sich auch an eine Akut- oder Kurzzeittherapie anschließen kann, gilt das sogenannte „Gutachterverfahren“. Hier schreibt der Therapeut einen (anonymisierten) Bericht, der über die Krankenkasse an einen unabhängigen Gutachter weitergeleitet wird. Dieser entscheidet dann, ob eine Langzeittherapie bewilligt werden sollte oder nicht – in den meisten Fällen kommt es zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Bei der Tiefenpsychologie werden zunächst 50 Sitzungen beantragt, diese können durch einen Verlängerungsantrag auf maximal 100 Stunden erweitert werden. Bei der Psychoanalyse sind es im Erstantrag 160, durch Verlängerung dann insgesamt maximal 300 Stunden.

Privatpatienten sollten sich im Vorwege informieren, in welchem Umfang Psychotherapieleistungen in ihrem individuellen Versicherungstarif übernommen werden.

Außerdem gibt es selbstverständlich die Möglichkeit, die Gesprächstermine selbst zu bezahlen, wenn z. B. eher eine Beratung als eine Krankheit im Vordergrund steht, die Krankenkasse die Therapie nicht finanziert, davon nicht erfahren soll oder jemand lieber unabhängig bleiben möchte.

Für sehr kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Therapiestunden berechne ich unabhängig von der Krankenkassenvereinbarung ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar.