Termin- und Therapievereinbarungen

Ich biete sowohl Beratungsgespräche als auch Kriseninterventionen und natürlich Erstgespräche an und bemühe mich hierbei, die Termine zeitnah zu vergeben. Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen bis zu 3 „psychotherapeutischen Sprechstunden“, in denen eine Beratung erfolgt, ob eine Psychotherapie prinzipiell angezeigt ist, und wenn ja, welche – und wenn nein, welche weiteren Hilfsmöglichkeiten es gibt.
Ausserdem gibt es (ggf. zusätzlich) maximal 5 sogenannte „probatorische Sitzungen“; das sind Erstgespräche, in denen bei einer Indikation für eine längerfristigen Psychotherapie das geeignete Verfahren und das Zusammenpassen mit dem Therapeuten/der Therapeutin abgeklärt werden kann.
Sowohl die psychotherapeutischen Sprechstunden als auch die probatorischen Sitzungen können bei mehreren Therapeuten durchgeführt werden.

Im Rahmen dieser Erstgespräche kläre ich zunächst ab, ob die von mir angebotenen Therapieverfahren passend sind. Wenn ja, prüfe ich, ob es eher um eine tiefenpsychologische, analytische oder traumatherapeutisch orientierte Langzeittherapie geht oder um eine Kurzzeittherapie, z. B. zur weiteren Diagnostik oder im Sinne einer Beratung (dies ist häufig bei Schwierigkeiten in der Mutter/Eltern-Kind-Beziehung der Fall).

Unter der Praxistelephonnummer 040 37 42 09 05 läuft ständig ein Anrufbeantworter. Ich bemühe mich von montags bis donnerstags um zeitnahe Rückrufe und Beantwortung von Anfragen; ausserdem gibt es telefonische Sprechzeiten, die auf meinen Anrufbeantworter zu erfahren sind.